Wir bieten Ihnen neben Risk Management-Dienstleistungen auch Beratung bei der Konzipierung Ihrer Risk Management-Lösungen aus einer Hand – sowohl in Deutschland als auch in den USA.
Ungeachtet dessen, ob es sich um die Vorbereitung eines Markeintritts oder das Führen bereits bestehender Niederlassungen handelt, können die an das Risk Management gestellten Anforderungen enorm sein. Viele Unternehmen lassen sich davon abschrecken und konzentrieren sich vorwiegend auf rechtliche und buchhalterische Aspekte. Dabei lassen sie das Risk Management außer Acht, obwohl dieses aufgrund der vielfältigen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, ebenfalls eine wichtige Rolle spielen sollte. Speziell bei Unternehmensakquisen wird dieser Aspekt sehr häufig vernachlässigt.
JKJ & H International verfügt über umfangreiche Erfahrung und Marktkenntnis in beiden Ländern und kann Ihnen daher aufzeigen, wie Sie einer Vielzahl von Haftungsrisiken vorbeugen und möglichen Rechtsstreitigkeiten im jeweiligen Land am besten begegnen können.
Unsere Mitarbeiter haben ihren beruflichen Hintergrund in Deutschland sowie in den USA und sind mit den Unterschieden beider Märkte bestens vertraut.
Dieses Joint Venture wurde von der Dr. Friedrich E. Hörtkorn GmbH und der Johnson, Kendall & Johnson, Inc. gegründet, da für beide Unternehmen die koordinierte Betreuung von Risiken nach einheitlichen Standards die wichtigste Grundlage für ein effektives Risikomanagement darstellt. Diesen Grundsatz verfolgen beide Unternehmen auch über ihre deutsch-amerikanische Zusammenarbeit hinaus als Partner des weltweit agierenden UNiBA-Partners Maklernetzwerkes, das mit 46 Mitgliedern in mehr als 120 Ländern vertreten ist.
Wir verstehen uns als wertorientierte Organisation, die Beratungsleistungen und Lösungen anbietet, die unseren Kunden dabei helfen unnötige Kosten zu vermeiden. Dies wird durch folgende Dienstleistungen ermöglicht:
Wir konzentrieren uns bei der Betreuung unserer deutsch-amerikanischen Kunden auf drei wesentliche Aspekte: Kommunikation, Koordination und Compliance. Aus unserer bisherigen Erfahrung mit internationalen Transaktionen wissen wir, dass dadurch ein großer Mehrwert sowohl für das Mutterunternehmen, als auch für die Niederlassung geschaffen werden kann. Zudem ist es äußerst wichtig, kulturelle Unterschiede und unterschiedliche Geschäftsgewohnheiten in beiden Ländern zu berücksichtigen. Wir nehmen alle diese Aspekte sehr ernst und können unseren Kunden daher integrierte und wirtschaftliche Lösungen anbieten.
Zweifellos macht Kommunikation den Hauptbestandteil jeder Geschäftstätigkeit aus. Dies ist umso mehr der Fall, wenn es sich um weltweite Aktivitäten handelt. Ohne effektive Kommunikation kommt es zu Missverständnissen, welche insbesondere im geschäftlichen Bereich in vielen Fällen auch haftungsrechtliche Konsequenzen mit sich bringen können. Wenn in beiden Ländern verschiedene Makler bzw. Agenten involviert sind, besteht oftmals die Tendenz, dass sich diese als Konkurrenten betrachten und die Kommunikation dadurch zusätzlich beeinträchtigt wird. Dies trifft speziell dann häufig zu, wenn kein Global Risk Manager involviert ist.
Bedauerlichweise besteht die übliche Vorgehensweise bei der Eindeckung ausländischer Risiken in den meisten Fällen noch immer darin, in dem jeweiligen Land lediglich unter Berücksichtigung der räumlichen Nähe einen lokalen Versicherungsmakler zu beauftragen, der meistens ohne jede Abstimmung mit anderen international bestehenden Versicherungen lokalen Versicherungsschutz besorgt. Dies kann zu gravierenden Deckungslücken führen, die in der Regel erst zu spät – nämlich nach dem Eintritt eines Schadens – erkannt werden.
Das Ergebnis mangelhafter Kommunikation sind auch Missverständnisse hinsichtlich der Koordinierung der Risikomanagement-Programme in den jeweiligen Ländern. Hieraus resultieren wiederum regelmäßig Lücken im Versicherungsschutz , die sehr häufig zusätzlich auf der Annahme gründen, dass in den betreffenden Ländern selbstverständlich Deckung gemäß der besten ortsüblichen Standards („best local standards“) gewährt wird. Entsprechende gesetzliche Regelungen und Vorgaben bezüglich der lokalen Versicherungen werden oft missverstanden; gleichzeitig werden sie jedoch zunehmend komplizierter.
Die Ungewissheit vieler Versicherungsnehmer bezüglich der Angemessenheit des bestehenden lokalen und internationalen Versicherungsschutzes wird oft noch dadurch verstärkt, dass Versicherer es zumeist ablehnen, Übersetzungen der Auslandspolice in der Landessprache des Versicherungsnehmers zur Verfügung zu stellen. Und nicht zuletzt werden häufig mögliche Wechselkursrisiken nicht beachtet, die zu weiteren Deckungslücken führen und einen nicht unerheblichen Einfluss auf die benötigten Versicherungssummen und vereinbarte Selbstbehalte haben können.
Eine effektive Koordinierung ist somit eine unbedingte Voraussetzung für ein funktionierendes Risikomanagement.
Die Einhaltung von Compliance-Vorgaben kann bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorgängen häufig zu eine großen Hürde werden. Dabei geht es in aller Regel überwiegend um Steuerauflagen, Umsatzabgrenzung und die Umlage von Kosten.
Verschiedene Fälle in der Europäischen Union und den USA unterstreichen die Auswirkungen neuer Compliance-Standards für Versicherer und Versicherungsnehmer in Bezug auf Prämienaufteilung und die Zahlung der jeweiligen länderspezifischen Versicherungssteuer. Zusätzlich treten regelmäßig buchhalterische Probleme auf, wenn Schadenzahlungen für einen in einem Land aufgetretenen Schaden in einem anderen erstattet werden.
Weiterhin besteht die Gefahr von Doppelversicherungen durch in dem jeweils anderen Land bestehende Versicherungsprogramme, da sich die Versicherungen häufig aufgrund unterschiedlicher Deckungsumfänge zumindest in Bestandteilen überschneiden. Dies kann im Schadenfall erhebliche Probleme bezüglich der Schadenabwehr und der Bestimmung des zuständigen Versicherers verursachen. Außerdem erschwert eine Doppelversicherung einen effektiven Risikoschutz für internationale Unternehmen und kann in mehrfacher Hinsicht unnötige Kosten mit sich bringen.